Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.LEISTUNGEN VON RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH
1.1. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH bietet diverse Informatik- und Internetdienstleistungen an.
1.2. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH stellt seine Dienstleistungen im Rahmen des jeweiligen Vertrages mit dem entsprechenden Kunden und den betrieblich zur Verfügung stehenden Ressourcen bereit. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH behält sich vor, die Dienstleistungen bei Bedarf oder aus wichtigen Gründen anzupassen.
1.3. Soweit möglich informiert RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH rechtzeitig über Betriebsunterbrüche, die zur Behebung von Störungen, für Wartungsarbeiten, Einführung von Neuerungen etc. nötig sind.
1.4. Zur Vertragserfüllung kann RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH Drittanbieter und Unterlieferanten hinzuziehen.
1.5. Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, gilt das Domizil des Kunden als Erfüllungsort für Leistungen.
2. HAFTUNG
2.1. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH haftet nur für derartige Schäden und Ausfälle, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH entstanden sind. Die grobe Fahrlässigkeit ist durch den Ansprecher, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
2.2. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH übernimmt keine Verantwortung für Schäden (einschliesslich Viren), die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindung von Dritten zugefügt werden, ebenso liegt die Verantwortung für die Richtigkeit von Informationen und Drittleistungen wie auch die entsprechenden Anspruchsrechte Dritter ausschliesslich beim jeweiligen Anbieter.
2.3. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH jede Haftung aus für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden, für Schäden aus einem allfälligen Testbetrieb bzw. der Wiederbeschaffung von Daten sowie für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter gegen den Kunden.
2.4. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH haftet nicht, wenn aus Gründen, die RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH nicht zu vertreten hat, an der zeitgerechten oder sachgemässen Erfüllung von Leistungen am Vertrag gehindert wird. Die für die Erfüllung vorgesehenen Termine werden entsprechend der Dauer der Einwirkung der von RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH nicht zu vertretenden Umstände erstreckt.
3. RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
3.1. Sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart ist, werden Dienstleistungen nach Aufwand verrechnet. Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
3.2. Nach Aufwand berechnete Kosten werden auf Monatsbasis in Rechnung gestellt.
3.3. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten der RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH werden dem Kunden, wenn im Vertrag vereinbart, belastet.
3.4. Zu sämtlichen von RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH ausgewiesenen Preisen wird eine Mehrwertsteuer von zur Zeit 7.7% (wird dem aktuell gültigen Stand jeweils automatisch angepasst) hinzugerechnet.
3.5. Die von RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH gestellten Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar. 
3.6.Kommt der Kunde den Zahlungsverpflichtung nicht nach, so gerät er mit Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 8% zu bezahlen. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH ist berechtigt, ab der 2. Zahlungserinnerung eine Bearbeitungsgebühr von bis zu CHF 30,– sowie weitere Gebühren, insbesondere die Kosten für ein allfälliges Inkassoverfahren, in Rechnung zu stellen.
4. RECHTE AM ARBEITSRESULTAT
4.1. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Gebühren geht das Arbeitsresultat in das Eigentum des Kunden über. Der Lieferant hat das Recht, das Arbeitsresultat unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht in beliebiger Weise zu ändern, davon Kopien herzustellen und es weiter zu verwenden.
4.2. Ohne anders lautende Vereinbarungen stehen die Schutzrechte am Arbeitsresultat beiden Vertragsparteien gemeinsam zu. Die Vertragsparteien räumen sich gegenseitig die Befugnis ein, diese Rechte unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht beliebig zu nutzen und auszuwerten.
4.3. Bei nur anteilmässiger Leistungsvergütung durch den Kunden bleiben alle Schutzrechte am Arbeitsresultat bei der RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH. Solche Fälle sind im Vertrag zu regeln.
4.4. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH hat das Recht, die Ideen, Konzepte und Verfahren in Bezug auf Informationsverarbeitung, welche RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH bei der Ausführung von Dienstleistungen allein oder zusammen mit dem Personal des Kunden erworben hat, bei der Ausführung von Arbeiten ähnlicher Art für andere Kunden zu verwenden.
5. SACHGEWÄHRLEISTUNG
5.1. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH verpflichtet sich zu sorgfältiger Auswahl und Ausbildung bzw. fachmännischer Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter sowie deren Überwachung und Kontrolle.
5.2. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH gewährleistet die Funktionen der von ihr vertraglich gelieferten Produkte. Mängel im Sinne von Gewährleistung liegen dann vor, wenn die Produkte bzw. Funktionen nicht den schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder unter den schriftlich vereinbarten Einsatzbedingungen vom Kunden nicht eingesetzt werden können und daher nicht tauglich zum schriftlich vereinbarten Gebrauch sind.
5.3. Mängel müssen vom Kunden innerhalb von 10 Tagen nach deren Auftreten schriftlich gemeldet werden.
5.4. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH ist den Pflichten zur Mängelbehebung in dem Umfange enthoben, dass gerügte Mängel nicht auf RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH zurückzuführen sind, wie insbesondere • Änderungen gegenüber den zum Zeitpunkt der Abnahme gültigen Einsatz- und
Betriebsbedingungen • Eingriffe in das Produkt durch den Kunden oder Dritte • Bedienungsfehler des Kunden oder Dritter • Nichteinhalten der vereinbarten Richtlinien durch den Kunden in Bezug auf seine Unterstützungs- und Dokumentationspflichten im Zusammenhang der Gewährleistung. Weist RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH dem Kunden nach, dass Mängel nicht durch ihn zu vertreten sind, ist er berechtigt, für in diesem Zusammenhang geleisteten Aufwand dem Kunden Rechnung zu stellen. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH hat den Kunden sofort nach Erkenntnis dieser Sachlage zu informieren.
6. GEHEIMHALTUNG
6.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Bei Zweifeln über die Zugehörigkeit einer Information oder Wahrnehmung zu Geschäfts-Geheimnissen der anderen Vertragspartei besteht eine gegenseitige Konsultations- Pflicht.
6.2. RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH ist bei Feststellung rechts- oder sittenwidriger Handlungen berechtigt, Kundenadressen sowie den betroffenen Inhalt Dritten, namentlich Strafbehörden zu übergeben.
6.3. Der Umfang der Geheimhaltung kann im Anhang oder in einem Nachtrag den jeweiligen spezifischen Umständen angepasst werden.
6.4. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses im bisherigen Umfang weiter.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
7.1. Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit Forderungen von RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH bedarf der schriftlichen Übereinkunft beider Vertragsparteien.
7.2. Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, gilt der Sitz der RINDLISBACHER INFORMATIK GMBH als Gerichtsstand.
7.3. Sollten Teile dieser Bestimmungen oder eines Vertrages nichtig sein oder rechtsunwirksam werden, so gilt der Rest der Bestimmungen oder des Vertrages weiter. Die Vertragsparteien werden dann den Vertrag/Bestimmungen so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.